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StuPa-Sitzung
"GESCHICHTE IST MACHBAR." RUDI DUTSCHKE
AKTUELLES
Änderung der Grundordnung der HAW

Unterstützt von:

 

Liebe Studierende,


die Mitglieder der HAW reformieren ihre Grundordnung und wir haben als Mitgliedergruppe der
Studierenden die Möglichkeit und das Recht, in diesen Veränderungsprozess erweitert einzugreifen.
Dazu wurde unter anderem ein Fragebogen auf der EMIL-Plattform hochgeladen. Hier findet ihr
den Link zum Fragebogen: http://www.elearning.haw-hamburg.de/course/view.php?id=10114
Im Folgenden wollen wir euch noch einmal kurz darlegen, wie diese Reformierung zustande
gekommen ist, worauf es jetzt ankommt und insbesondere über den Sinn und Zweck der Frage nach
einer Zivilklausel für die HAW aufklären, die im Fragebogen leider irreführend formuliert ist.


Reformierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes 2013/14
Ein zentraler Ausgangspunkt in der Auseinandersetzung um die Reformierung des Hamburgischen
Hochschulgesetzes im letzten Jahr war die Forderung nach der (Re-)demokratisierung der
Hochschulen. Alle Mitglieder der Hochschulen sollen wieder gleichberechtigt an der
Weiterentwicklung der Hochschulen teilhaben können. Diese Forderung war dabei eng verbunden
mit dem Anspruch, dass die öffentlichen Hochschulen sich wieder ihrer Verantwortung gegenüber
dem allgemeinen Wohl zuwenden: Für eine Wissenschaft und Forschung, die kritisch gegenüber
den bestehenden Verhältnissen ist und so gesellschaftliche Problemlagen lösen und zu einer
sozialen, demokratischen und zivilen Entwicklung der Gesellschaft beitragen kann.
Eine kritische Sozialarbeitswissenschaft z.B. kann helfen, die Ursachen der Ungleichheit zu
erkennen und zu überwinden, anstatt sie lediglich zu verwalten (z.B. für die Abschaffung von Hartz
IV). Umfassende Gesundung gelingt nur durch eine an der Person und nicht am Profit orientierte
verantwortliche Gesundheitswissenschaft. Diese Orientierung gilt auch für die technischen und
naturwissenschaftlichen Bereiche, etwa zur Bekämpfung des Hungers oder der
Umweltverschmutzung statt Drittmittelaufträge der Rüstungs-, Pharma- und Chemiewirtschaft.


Überarbeitung der Grundordnung
Die neue Fassung des Hamburger Hochschulgesetzes unterschreitet zwar noch diese Forderungen,
dennoch gibt es leichte Verbesserungen, z.B. die Wiedereinführung der Departmenträte, die es nun
an den Hochschulen umzusetzen gilt.
Dafür wird die Grundordnung der HAW überarbeitet. Zu diesem Zweck hat sich aus dem
Hochschulsenat eine AG Grundordnung gebildet. Der am 16.02. veröffentlichte Fragebogen ist eine
erste Information dieser AG. Dabei soll für die Hochschulöffentlichkeit ermöglicht werden sich zu
den einzelnen Themen zu stellen. Darüber hinaus wird es noch weitere Beteiligungsmöglichkeiten
geben.


Zivilklausel
Zivilklauseln sind Selbstverpflichtungen von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich für
zivile und friedliche Zwecke zu forschen, zu lehren und zu arbeiten. Die Frage nach einer
Zivilklausel für die HAW wurde bereits im Rahmen der Hochschulgesetz-Auseinandersetzungen
und verstärkt in den letzten Monaten breit diskutiert. Ein Resultat dessen ist die in die Präambel des
neuen Leitbildes der Fakultät TI aufgenommene Formulierung: „Wir nehmen unsere
gesellschaftliche und ethische Verantwortung wahr und fördern durch Bildung, Forschung und
Transfer die nachhaltige und friedliche Entwicklung der Gesellschaft.“


Bei der Formulierung einer Zivilklausel gibt es die Kontroverse, ob für die Verwirklichung
friedensfördernder Wissenschaft eine restriktive „Verbots“klausel oder eine befördernde
„Friedens“klausel angemessen ist. Die Verbotsklausel kann restriktiv ausgelegt werden, indem sie
allein die Zusammenarbeit mit z.B. Militär, Verteidigungsministeriums etc. verhindern soll. Gerade
bei Forschungsvorhaben, die sich im Dual-Use-Bereich aufhalten, ist eine restriktive Klausel keine
sinnvolle Lösung, da durch das einseitige Verbot auch sinnvolle Forschung unterbunden werden
könnte. Zudem könnte eine solche Handhabung anlässlich der noch nicht überwundenen
Unterfinanzierung und der ärgerlichen Angewiesenheit auf Drittmittel für Forschungsvorhaben zu
der Befürchtung führen, noch mehr Geldquellen zu verlieren und dadurch noch weiter in der
Forschung eingeschränkt zu werden. Die Formulierung der Fakultät TI bildet dagegen die positive
Orientierung der Zivilklausel, in der der Anspruch gebildet wird mit der eigenen Arbeit an der
Hochschule zu einer positiven Entwicklung des Gemeinwesens beitragen zu wollen und sich
gemeinsam mit den Hindernissen menschlicher Entfaltung auseinanderzusetzen. Die momentane
Formulierung im Fragebogen ist vor diesem Hintergrund irreführend, weil sie nur die restriktive
Formulierung einer Zivilklausel als Antwortoption zulässt.
Dabei geht es erst einmal darum, ob die Diskussion um eine zivile und friedliche Orientierung der
HAW im Rahmen der Grundordnungsänderung weiter geführt werden soll. Für ein Ermöglichen der
weiteren Verständigung und Diskussion sollte diese Frage des Fragebogens positiv beantwortet
werden.


Mit freundlichen Grüßen
Studierendenparlament HAW Hamburg,
AStA HAW Hamburg,
FSR Soziale Arbeit

 

Links zu den Leitfaden

Leitfaden in docx und pdf

 

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