Die Interessenvertretung der Studierenden eines Faches also einer Fachschaft erfolgt durch den Fachschaftsrat, welcher aus einer bestimmten Anzahl gewählter VertreterInnen der Studierenden eines Faches, einer Fächergruppe oder Studienrichtung besteht.
Im Rahmen der Aufgaben der Studierendenschaft, sowie nach Maßgabe der jeweiligen Landesgesetze und Satzungen sind Fachschaften vorrangig (aber nicht ausschließlich) für die Vertretung der fachlichen Belange der Studierenden zuständig. So veranstalten sie z.B. Erstsemestereinführungen und -wochenenden, sammeln und verleihen Vorlesungsskripte, Altklausuren, Prüfungs- und Praktikumsprotokolle. Sie organisieren Fachschafts-Partys und Sportveranstaltungen oder nutzen die Möglichkeit der Sammelbestellung von Lern- und Arbeitsmaterialien.