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"NICHT DAS LIPPENBEKENTNIS,
NUR DAS LEBEN UND HANDELN ADELT UND ERHEBT." CLARA ZETKIN
AKTUELLES
Semesterticket Härtefonds

Liebe Studis,

die Rückmeldefrist läuft.

Der volle Semesterbeitrag für die Rückmeldung ins Wintersemester 2022/23 beträgt 340,40 €. Die Rückmeldefrist für das Wintersemester ist:

1. Juni - 15. August

An dieser Stelle nochmal: Zur Rückerstattung der rund 64 € wegen des 9-Euro Tickets haben wir keine Infos, bitte wendet euch für alle Fragen direkt an die HAW: 9 Euro Ticket

 

An dieser Stelle geben wir euch nun stattdessen ein paar Informationen zur Rückerstattung des Tickets über den Semesterticket Härtefonds:

Mit eurer Rückmeldung bezieht ihr immer auch automatisch das vergünstigte Semesterticket, welches im Großteil des HVV gilt (Ringe A - E). Es ist grundsätzlich erst einmal nicht möglich, auf dieses Ticket zu verzichten. Mehr Infos dazu findet ihr hier

Wenn die Zahlung des Semstertickets für euch eine besondere Härte darstellt, oder ihr das Ticket tatsächlich gar nicht nutzen könnt, weil ihr zum Beispiel ein Auslandssemester plant, gibt es innerhalb bestimmter Richtlinien die Möglichkeit euch die Kosten für das Ticket erstattet zu lassen.

Für eine Erstattung müsst ihr das Ticket auf eurer Chipkarte löschen lassen, ihr habt für das entsprechende Semester dann also tatsächlich auch keine Fahrkarte. Der Härtefonds ist also keine Hilfestellung zur Zahlung des Tickets.


Aus welchen Mitteln wird die Rückerstattung finanziert?
Mit deinem Semesterbeitrag zahlst du einen Betrag in den sogenannten „Semesterticket Härtefonds“ ein. An der HAW sind das 4,50 € im Semester. Von diesem Geld werden im Sinne eines Solidaritätsprinzips die Rückerstattungen finanziert.


Woher weiß ich, ob ich mir das Ticket erstatten lassen kann und wie geht das?
Den Antrag für die Erstattung stellt ihr nicht bei uns, sondern bei der entsprechenden Stelle im Studierendenwerk.

Wie das genau funktioniert, welche Formulare ihr einreichen müsst und was es für Erstattungsgründe gibt, findet ihr, genau wie den online-Antrag: hier


Wie sind die Fristen?
Für Studierende der HAW sind die Fristen für die Antragsstellung der Rückerstattung:

28./29. Februar für das Sommersemester
31. August für das Wintersemester

Sobald ihr vom Studierendenwerk einen positiven Erstattungsbescheid erhalten habt, werdet ihr aufgefordert innerhalb einer bestimmten Zeit euer Semesterticket von eurem Studierendenausweis löschen zu lassen. Das macht ihr im Chipkartenbüro (Stiftstraße 69). Ihr bekommt vom Chipkartenbüro eine Bestätigung über die erfolgreiche Löschung, welche ihr an das Studierendenwerkweiterleiten müsst.  Falls ihr diese neue Frist zur Löschung des Tickets auf eurem Semesterausweis verpasst, erlischt damit euer ursprünglicher Anspruch auf Rückerstattung.

Wichtig für Studis, die sich nicht in Hamburg aufhalten: Ihr könnt die Chipkarte auch per Post an das Chipkartenbüro schicken und die Löschung beauftragen.

Wenn euer Antrag abgelehnt wird, habt ihr die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch beim Studierendenwerk einzulegen.

 

Ein paar wichtige Infos zur Rückerstattung:

Leider passieren bei der Antragsstellung zur Rückerstattung häufig dieselben Fehler, auf die wir an dieser Stelle gesondert hinweisen wollen:

Rückerstattung bei Exmatrikulation:
Falls ihr im laufenden Semester exmatrikuliert werdet, gibt es die Möglichkeit euch anteilig das Ticket erstatten zu lassen. Diese anteilige Erstattung müsst ihr direkt bei der S-Bahn Hamburg beantragen:

Hühnerposten 1 (Aufgang B, 6. Etage)
20097 Hamburg
Montag – Donnerstag: 8 - 16 Uhr
Freitag: 8 - 15 Uhr

Bevor ihr dort die Rückerstattung beantragen könnt, müsst ihr auf der Karte euer Ticket löschen lassen. Das könnt ihr im Chipkartenbüro tun, ihr braucht dafür eine Kopie eures Exmatrikulationsbescheides und euren Studierendenausweis

Bitte beantragt die Rückerstattung in diesem Fall nicht beim Härtefonds, da ihr so wertvolle Zeit verliert. Wie hoch der Rückerstattungsanteil ist, ist nämlich abhängig vom Tag der Antragsstellung bei der S-Bahn Hamburg!

Rückerstattungsantrag trotz fehlender Dokumente:
Immer wieder kommt es vor, dass die Frist zur Antragsstellung vor der Tür steht, ihr aber noch nicht alle Dokumente zusammen habt, weil zum Beispiel die endgültige Zusage für den Praktikumsplatz oder die Abschlussarbeit noch aussteht. Bitte stellt in so einem Fall unbedingt fristgerecht einen vorsorglichen Antrag. Ihr könnt den Antrag jederzeit wieder zurückziehen, solange ihr eure Chipkarte noch nicht gelöscht habt. Wendet euch im Zweifelsfall rechtzeitig (d. h. vor Ablauf der Frist) per Mail oder Post an die zuständige Stelle und erklärt eure Situation:

semesterticket(at)studierendenwerk-hamburg.de

Bei weiteren Fragen meldet euch bei uns oder direkt beim Studierendenwerk:

https://www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/kontakt_info/Finanzen/#Semesterticket

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