Das aktuelle Hochschulgesetz ist nicht demokratisch und deshalb verfassungswidrig. So lautete der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 2010. Die Behörde hat sich drei Jahre Zeit gelassen einen Änderungsentwurf zu schreiben, welcher am 18.Juni veröffentlicht wurde. Trotz der langen Bearbeitungszeit konnte das Ziel des Entwurfes, die "Stärkung der demokratischen Strukturen" nicht verwirklicht werden.
Der Hochschulrat existiert weiter und der Wiederaufbau der fachbereichsnahen Gremien soll eigenverantwortlich gelöst werden. Bachelor/Master bleiben unverändert und die Schuldenbremse behindert weiterhin alle Ambitionen diese Probleme zu lösen.
In einem umfassenden Diskussionsprozess haben Gremien der akademischen und der studentischen Selbstverwaltung sowie Gewerkschaften Stellungnahmen ausgearbeitet, um ihre Forderungen Gesetz werden zu lassen.
Die von einem breiten stadtweiten Bündnis getragene Initiative den Diskussionsprozess um öffentliche Anhörungsverfahren zu erweitern, wurde durch die Behörde mit dem Versprechen beantwortet, dies zu ermöglichen.
Bis zum Ende des Jahres können wir durch Stellungnahmen, Diskussionen, Veranstaltungen und vielfältige Aktionen viel bewegen.
Bei Interesse und weiteren Fragen ist in der neuen AStA-Broschüre ein längerer Artikel zum Gesetz und direkt bei: eric.recke@asta.haw-hamburg.de