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"NICHT DAS LIPPENBEKENTNIS,
NUR DAS LEBEN UND HANDELN ADELT UND ERHEBT." CLARA ZETKIN
AKTUELLES
Infos für Studierende

Liebe Studis.

Der Infotresen ist derzeit nicht durchgehend besetzt. Um euch trotzdem unterstützen zu können, haben wir für euch einige der wichtigsten Infos und Anlaufstellen zusammengefasst:

Prüfungsangelegenheiten, Zulassung an der HAW, Einklagen, Leistungsanerkennungen bei Studiengang-/oder Fachrichtungswechsel

Wendet euch am besten an unsere rechtliche Beratung. Die rechtliche Beratung findet donnerstags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr in unseren Räumlichkeiten statt. Denkt daran alle Unterlagen dabeizuhaben oder wendet euch vorher per Mail an unsere Beratung damit ihr gut auf den Termin vorbereitet seid:

rechtliche-beratung@asta.haw-hamburg.de

BAföG

Es gibt eine BAföG Beratung vom AStA der Uni Hamburg, die auch offen für Studierende der HAW ist. Bitte beachtet die Hinweise auf der Homepage:

https://www.asta-uhh.de/2-beratung/02-bafoeg-beratung.html

Studieren mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, Nachteilsausgleich

Die HAW hat einige Informationen zusammengestellt, die ihr unter https://www.haw-hamburg.de/inklusion/ finden könnt.

Eine sehr gute Anlaufstelle für alle Themen rund um (psychische) Erkrankungen, psychische Belastungen und chronische Erkrankungen ist außerdem die Peer to Peer Beratung:

https://www.haw-hamburg.de/peer-to-peer/

Wohnen, Studienfinanzierung,

Versucht es erstmal beim Studierendenwerk. Wenn euch dort nicht geholfen werden kann könnt ihr es auch im Studierendensekretariat der HAW versuchen (Stiftstraße 69)

https://www.stwhh.de

Studieren mit Kind

Als Eltern oder Bezugspersonen von Kindern sowie in der Schwangerschaft habt ihr die Möglichkeit Hilfe in Anspruch zu nehmen zum Beispiel Kinderbetreuung für Prüfungen, Wahlrecht bei Seminaren und mehr. Alle Infos dazu findet ihr hier:

https://www.haw-hamburg.de/hochschule/wirtschaft-und-soziales/departments/soziale-arbeit/studium/studieren-mit-kind/

Rückerstattung des Semestertickets

Das Solidaritätsmodell der Semestertickets sieht vor, dass alle Studierenden das Semesterticket beziehen. Solltet ihr aus besonderen Gründen das Semesterticket nicht benötigen, weil ihr zum Beispiel im Ausland seid, sehr dicht an der Hochschule wohnt oder weil eure finanziellen Mittel nicht ausreichen, kann im begründeten Einzelfall eine Rückerstattung aus einem speziell dafür eingerichteten Härtefonds beantragt werden.

Der Antrag auf Rückerstattung muss für das Wintersemester bis zum 30. September des Jahres und für das Sommersemester bis zum 31. März des Jahres beim Studierendenwerk vorliegen.

Wendet euch für mehr Infos bitte an das Studierendenwerk unter:

https://www.stwhh.de/studienfinanzierung/semesterticketerstattung

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